Finanzierung einer Ausbildung zur Sicherheits- und Servicekraft ÖPNV/SPNV

Die 20 wöchige Ausbildung ist mit Kosten verbunden. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Ausbildung.

Sie können uns natürlich auch fragen. Wir sind sicher auch für Sie eine Möglichkeit zu finden die Ausbildung sinnvoll und sicher zu finanzieren.

Fragen Sie uns, wir helfen gerne!

Zur Finanzierung der Ausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten

Inanspruchnahme eines Bildungsgutscheines durch Ihre Arbeitsagentur / Jobcenter.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  1. Sie sind arbeitslos und haben Anspruch auf AlG I oder AlG II
  2. Sie sind für die Teilnahme an der Qualifikationsmaßnahme persönlich geeignet (siehe „Eignungsvoraussetzungen“)
  3. Ihr Sachbearbeiter befürwortet die Teilnahme an der Qualifikationsmaßnahme und stellt Ihnen einen Bildungsgutschein für die Maßnahme aus. Den auf Ihren Namen ausgestellten und zeitlich gültigen Bildungsgutschein reichen Sie uns bitte vor Maßnahmenbeginn im Original ein.
  4. Die Abrechnung der Ausbildungskosten erfolgt dann direkt zwischen Ihrer Arbeitsagentur / Jobcenter und der ISuW GmbH.
Finanzierung einer Ausbildung zur Sicherheits- und Servicekraft ÖPNV/SPNV durch Ihre Arbeitsagentur / Jobcenter

Sie sind „Selbstzahler“ oder Ihr Arbeitgeber finanziert die Ausbildung

  1. Sie sind für die Teilnahme an der Qualifikationsmaßnahme persönlich geeignet (siehe „Eignungsvoraussetzungen“)
  2. Sie bzw. Ihr Arbeitgeber vereinbaren mit uns einen Vertrag zur Teilnahme an der Qualifikationsmaßnahme.

Die Abrechnung der Ausbildungskosten erfolgt dann direkt zwischen Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber und der ISuW GmbH.

Kosten anfragen

Finanzierung einer Ausbildung zur Sicherheits- und Servicekraft ÖPNV/SPNV als Selbstzahler